Privatgutachten
Private Gutachten, auch Parteigutachten genannt, werden von einer Vertragspartei in Auftrag gegeben. Hierbei wird ein Soll-/Ist-Vergleich durchgeführt. Es werden ggf. Beweise gesichert, Fehler aufgedeckt und der Sachverhalt neutral bewertet. Im darauf basierenden schriftlichen Gutachten werden die Sachverhalte und Verantwortlichkeiten für evtl. vorhandene Ausführungsfehler dargestellt, was dann eine Entscheidungsgrundlage für die weiteren, vorzunehmenden Schritte darstellt.
Versicherungsgutachten
Im Schadensfall nach Sturm-, Hagel- oder Feuerereignissen ist eine rasche Bestandsaufnahme des entstandenen Schadens fundamental. Da für den Versicherer die Plausibilität der Schadensentstehung und die Kosten zur Schadensbeseitigung, fundamental für die Schadensregulierung sind, erstellen wir sowohl für Versicherungen als auch für Versicherungsnehmer zeitnah und unabhängig Gutachten, welche die Ermittlung von Versicherungs- und Ersatzwerten beinhalten.
Gerichtsgutachten
Meine Beauftragung erfolgt in diesem Falle durch ein Gericht, wobei mir gezielte Fragen der sich streitenden Parteien übermittelt werden, welche dann neutral zu bewerten und in einem schriftlichen Gutachten von mir zu beantworten sind.
Sven Könsen
Telefon: 0421 – 48 02 63
E-Mail: info@koensen.de